Agaricus Blazei Murill (ABM)
Agaricus ist eine Gattung von Pilzen, die den so genannten Blätterpilzen (Agaricares) zugeordnet werden. Andere Bezeichnungen sind "Egerlinge" oder "Angerlinge". Sie sind an den - häufig verschiedenfarbigen - Lamellen unter dem hutartigen Kopf gut erkennbar. Die erste Art des Agaricus wurde im Jahr 1893 von dem amerikanischen Naturforscher C. H. Peck gefunden und unter dem Namen "Agaricus Subrufescens" beschrieben. Bis heute klassifizierten Naturwissenschaftler mehr als 300 unterschiedliche Unterarten weltweit. Im europäischen Raum kommen rund 50 verschiedene Arten des Agaricus vor. Sie werden teilweise kultiviert und als Speisepilze angeboten. Zu den wenigen giftigen Arten des Agaricus, die auch in Deutschland zu finden sind, gehört der Fliegenpilz, der sehr gut an seiner roten Kappe mit weißen Flecken erkennbar ist. Bei seinem Verzehr treten verschiedene Symptome, wie Rauschzustände, Krämpfe oder sogar Kreislaufkollaps und Herzstillstand auf. Text: © 2008-2009 lightblue-software e.K. - am Binngraben 6 - 94209 Regen; Deutschland - Tel: +49-9922-8049204 - Fax: +49-9922-8049205 Alle Seiten sowie deren Inhalte unterliegen dem Copyright von lightblue-software. Bei den genannten mit Vitalpilzen behandelten Symptomen handelt es sich nicht um Indikationsgebiete im medizinischem Sinne sondern um eine Nennung der bereits vielfach beobachteten Effekte oder dem Wissen aus der traditionell chinesischen Medizin bei der Einnahme der jeweils genannten Vitalpilze; die Nennung dieser ist nicht als Heilversprechen aufzufassen. Sollte gleichwohl irgendwelcher Inhalt oder die Gestaltung der Seite Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzen oder sollten anderweitige rechtliche Bedenken bestehen, so bitten wir um eine kurze, förmliche oder formlose, ggf. auch nur telefonische Mitteilung ohne Kostennote. Rechtswidrigen Inhalt werden wir daraufhin unverzüglich löschen bzw. sonstigen rechtlichen Mangel unverzüglich beseitigen. Anwaltliche Abmahnungen ohne eine solche Mitteilung vorab entsprechen nicht unserem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen (siehe auch § 8 Abs. 4 UWG). |